Newsletter Recht & Steuern April 2020

Arbeitsrecht

Mariscal & Abogados

Spanien: Das Verfahren zur wesentlichen Änderung von allgemeingültigen Arbeitsbedingungen in Spanien

In Spanien kann der Arbeitgeber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit auf ein Verfahren zur wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen beschlieβen. Er muss jedoch die zugrundeliegenden wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbezogenen Umstände darlegen.

Direkte Steuern

Monereo Meyer Abogados

Spanien: COVID-19: Eine neue Frist für die Zahlung der spanischen Körperschaftsteuer?

Das Inkrafttreten des Alarmzustandes in Spanien hat – bis zu seinem Ende – die Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses gehemmt. Nach seiner Aufhebung – vorgesehen für Mai – läuft für die Unternehmen eine „neue Dreimonatsfrist“ für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Gesellschafter haben generell danach weitere drei Monate Zeit, um den Jahresabschluss festzustellen.

Direkte Steuern

Dr. Kleeberg & Partner GmbH, WPG/StBG

Deutschland: Verpflichtung der deutschen Finanzbehörden zur Teilnahme an einem steuerlichen Schiedsverfahren? (2)

In der Ausgabe Oktober 2017 dieses Newsletters hatten wir über einen Rechtsstreit zur Frage berichtet, unter welchen Voraussetzungen eine spanische Muttergesellschaft (S.L.) von dem für die deutsche Tochtergesellschaft (GmbH) zuständigen Finanzamt verlangen kann, an einem Verständigungsverfahren nach dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (90/436/EWG - SchÜ) teilzunehmen.

Gesellschaftsrecht

BERTRAM & RÜLAND Abogados

Spanien: Änderungen der Ergebnisverwendung wegen COVID-19

Gemäß Artikel 253 des spanischen Gesetzes über Kapitalgesellschaften (LSC) sind die Direktoren einer spanischen AG oder GmbH gehalten, innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Ergebnisverwendung des vorangegangenen Jahres aufzustellen. Anschliessend muss die Gesellschafterversammlung den Abschluss feststellen und auch über die Verwendung des Ergebnisses gemäss den Bestimmungen des Artikels 160 a) LSC beschliessen.

Handelsrecht

CMS Albiñana & Suárez de Lezo

Spanien: Covid-19: Aufschiebung der Pflicht zur Insolvenzanmeldung

Am vergangenen 17. März wurde das Königliche Gesetzesdekret 8/2020 über außerordentlich dringende Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des COVID-19 („KGD”) erlassen, welches mehrere Maßnahmen handelsrechtlicher Art beinhaltet, wie, u.a. die Änderung oder Suspendierung mehrerer Pflichten, die das Insolvenzgesetz dem zahlungsunfähigen Schuldner oder vor einem Insolvenzszenario vorschreibt.

Internationales Rechnungswesen

 Voelker Gruppe

Spanien: Neue Rechtsauskünfte BOICAC 120

Im März hat das spanische ICAC auf seiner Webseite fünf neue Rechtsauskünfte zum Rechnungswesen aus dem BOICAC Nummer 120 vom Dezember 2019 veröffentlicht.

Moderecht

Monereo Meyer Abogados S.L.P.

Spanien: TEXLENCOR- ein Beispiel für den Wandel und die Anpassung der Textilindustrie an die Covid-19-Krise

Während des von der spanischen Regierung ausgerufenenen nationalen Alarmzustandes kündigte der spanische Regierungspräsident an, dass das Ministerium für Gesundheit eingreifen und vorübergehend private Industrien, Fabriken und Werkstätte besetzen solle, um die nationale Versorgung und Produktion mit allen notwendigen Sanitärmaterialien durch eine spanische Herstellung zu gewährleisten.  Kurz darauf berichtete das Ministerium für Industrie, dass es die "Neuausrichtung der spanischen Industrie" auf die Herstellung von Sanitärmaterial koordiniere.

Prozessrecht

Buse Heberer Fromm

Deutschland: Gerichtsverhandlung per Videokonferenz

In Folge der Corona-Krise sind in Deutschland – wenn auch mit regionalen Unterschieden – Verordnungen erlassen worden, wonach Personen ihre Wohnungen nur noch aus triftigen Gründen verlassen sollen. Dazu gehört unter anderem die Wahrnehmung von Gerichtsterminen. Allerdings haben die Gerichte seit Verhängung dieser Ausgangsbeschränkungen jedenfalls in Zivilprozessen Gerichtsverhandlungen schon reihenweise aufgehoben und auf einen späteren Zeitpunkt im Sommer verlegt.

Prozessrecht

Rödl & Partner Abogados y Asesores Tributario, S.L.P.

Spanien: Gebrauch des Warenzeichens in Zeiten des Coronavirus

Wenn eine nationale Marke eingetragen wird, sieht das Gesetz vor, dass sie entweder vom Markeninhaber selbst oder von einer bevollmächtigten Person benutzt werden muss. Der Grund für dieses Erfordernis, die eingetragene Marke zu benutzen, besteht darin, die Eintragung von Marken ohne Benutzung zu vermeiden und im Gegenzug die Eintragung neuer Marken zu verhindern, die sie wahrscheinlich benutzen wollen.

Schiedsrecht

Rödl & Partner Abogados y Asesores Tribuarios, S.L.P.

Spanien: Schlichtung und Mediation als alternative Mechanismen zur Konfliktlösung von Covid-19

Inzwischen kennen wir alle Covid-19, und die Probleme, die Covid-19 verursacht hat, nicht nur im Gesundheitsbereich, sondern auch in der Wirtschaft und in den Handelsbeziehungen. Sobald der Alarmzustand vorbei ist, ist ein Zusammenbruch der Gerichte absehbar. Aus diesem Grund wurden Fortschritte bei der Förderung der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten erzielt, wodurch sich Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation als alternative Mittel zur Vermeidung der absehbaren Überlastung der Gerichte in den kommenden Monaten präsentieren.

Unternehmensstrafrecht

Monereo Meyer Abogados

Spanien: Die Auswirkungen des Alarmzustandes auf das Strafrecht in Spanien

Mehr als einen Monat dauert der Alarmzustand in Spanien bereits an. Daher können jetzt erste Schlüsse zu den Auswirkungen dieser so noch nie da gewesenen Umstände auf das Strafrecht in Spanien gezogen werden. 

Umsatzsteuer und Zölle

Bové Montero

Spanien: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften

Ab dem 23. April 2020 werden elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften mit 4% Mehrwertsteuer besteuert.

Bisher hat die Steuerbehörde in wiederholten Konsultationen geantwortet, dass höhere Mehrwertsteuersätze auf Printmedien zum Ansatz kommen und nur solche Bücher mit 4% Mehrwertsteuer besteuert werden dürfen, die über CD-ROM, USB-Laufwerke o.ä. auf Lesegeräte übertragen werden.

Umsatzsteuer und Zölle

Dr. Kleeberg & Partner GmbH, WPG/StBG

Deutschland: Umsatzsteuerliche Behandlung von Miet- und Leasingverträgen als Lieferung oder sonstige Leistung

Miet- und Leasingverträge können umsatzsteuerlich entweder als Lieferung oder als sonstige Leistung zu beurteilen sein. Eine Lieferung liegt vor, wenn die Verfügungsmacht an einem körperlichen Gegenstand, an Sachgesamtheiten und Wirtschaftsgütern verschafft wird, die im Wirtschaftsverkehr wie körperliche Sachen behandelt werden. 

Zivilrecht

Buse Heberer Fromm

Deutschland: Kann der Hersteller den kommerziellen Wiederverkauf gebrauchter Ware unterbinden?

Ein Rechtsstreit zwischen den deutschen Unternehmen AVM und Woog könnte Aufschluss darüber geben, unter welchen Umständen der Hersteller den Wiederverkauf seiner gebrauchten Waren verbieten darf.