Steuerliche Betreuung

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Steuerpflichtig in Spanien?

Sie müssen in Spanien Registrierungs-, Deklarations- und Steuerzahlungspflichten nachkommen?

Sie unterhalten ein Konsignationslager oder führen mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen (z. B. Montagearbeiten) aus?

Servicepaket

Die AHK Spanien ist Ihr richtiger Ansprechpartner und übernimmt alle Formalitäten sowie Schriftverkehr mit den Steuerbehörden.

Sie bietet Ihnen ein komplettes Servicepaket an, das folgende Leistungen beinhaltet:

  • Registrierung des Unternehmens und Beantragung einer spanischen Steueridentifikationsnummer (NIF)
  • MwSt-Erklärungen
  • Intrastat-Meldungen
  • Erklärungen über innergemeinschaftliche Warenlieferungen
  • Buchhaltungspflichten: Register für ein- und ausgehende Rechnungen
  • Abmeldung bei der Behörde
  • Klärung buchhalterischer und steuerlicher Probleme mit Ihrem Kunden

Umsatzsteuerliche Betreuung in Spanien - Stand 2024

Die AHK Spanien bietet Ihnen gerne die Betreuung vor Ort in spanischen Umsatzsteuerangelegenheiten an.

Auch ausländische Unternehmer, die keinen Sitz, Betriebsstätte oder gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben und in Spanien umsatzsteuerpflichtige Aktivitäten durchführen, müssen sich bei der zuständigen spanischen Steuerbehörde umsatzsteuerlich registrieren lassen, wenn sie nach spanischem Recht umsatzsteuerpflichtig sind, mit Ausnahme u.a. von Umsätzen, die in Deutschland über das One-Stop-Shop-System (OSS) erklärt werden müssen.