Dann nutzen Sie die Gelegenheit, als nicht ansässiges Unternehmen über uns die Rückerstattung zu beantragen.
Letzter Einreichungstag ist der 30. September eines Kalenderjahres für das Vorjahr. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung sollten die Antragsunterlagen für Rechnungen des laufenden Jahrs z.B. spätestens am 30. Juni des folgenden Jahres bei uns vorliegen. Sollten Sie Quartalsanträge stellen wollen, können Sie diese sofort nach Ablauf eines jeden Quartals einreichen.
Frau Dina Fernández steht Ihnen gerne für ausführliche Informationen zur Verfügung.
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