Francisco Javier Rodríguez und Pablo Mateos von Bové Montero y Asociados erläutern in diesem Online-Event alle Einzelheiten der Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen, die auf die Unternehmen der Branche zukommen wird.
Das Event wird in Zusammenarbeit mit der Antwaltskanzlei Bové Montero y Asociados organisiert. Das Webinar findet in spanischer Sprache statt.
INHALT
Am 1. Januar 2023 trat die Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen als Teil des Gesetzes 7/2022 über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft in Kraft. Es handelt sich um eine neue, von Spanien geförderte Steuer, die in der EU eine Vorreiterrolle spielt. Diese neue Steuer betrifft Unternehmen, die Hersteller, innergemeinschaftliche Abnehmer oder Importeure von Kunststoffverpackungen sind, unabhängig davon, ob diese gefüllt oder leer sind.
Die Steuer unterliegt vielen Varianten und Fragen, die berücksichtigt werden müssen, wie z.B. die Produkte, die der Steuer unterliegen, die formalen Verpflichtungen, die Fälle von Befreiung, Erstattung und Abzug, die Informationen, die erforderlich sind, um die formalen Verpflichtungen zu erfüllen, oder die Dokumentation zur Anerkennung von Befreiungen und Materialien
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