zurück zum Newsletter April 2020 Mehr als einen Monat dauert der Alarmzustand in Spanien bereits an. Daher können jetzt erste Schlüsse zu den Auswirkungen dieser so noch nie da gewesenen Umstände auf das Strafrecht in Spanien gezogen werden. In der Justiz hat der Stillstand zum Ruhen vieler ordentlicher Gerichtshandlungen geführt. Gerichtsverfahren und -prozesse sind sozusagen im „Stand-by“ Modus, da die Hemmung und Unterbrechung der Prozessfristen angeordnet worden ist; die Frist für die Einreichung von Rechtsmitteln gegen Urteile beispielsweise ist vollständig eingefroren worden. Im Strafrecht wurden generell alle Handlungen in der Ermittlungsphase ausgesetzt, die nicht als dringend eingestuft werden. Gerichtsverhandlungen wurden ebenfalls abgesetzt. Andererseits hat die Ausrufung des Alarmzustandes auch zur Unterbrechung der Verjährungsfristen von Straftaten und verhängten Strafen geführt, sowohl gegenüber Unternehmen als auch gegenüber Privatpersonen. Aus Angst vor einem völligen Erliegen des Justizbetriebs wurden in den letzten Tagen konkrete Maßnahmen verabschiedet, um einen Zusammenbruch des Gerichtssystems zu verhindern. Daher können seit dem 15. April wieder Schriftsätze bei Gericht eingereicht werden. Da Gerichte nicht über ein eigenes Videokonferenzsystem verfügen, setzen einige Strafgerichte jetzt auf die Nutzung der gleichen Systeme, die auch von den spanischen Bürgern genutzt werden; z.B. Zoom. Die Auswirkungen des Alarmzustandes sind auch in der Wirtschaft direkt spürbar. Die Ausgangssperre hat viele Unternehmen dazu gezwungen, ihre internen Prozesse und Abläufe mit heißer Nadel auf das Modell Telearbeit umzustricken. Da dafür das Internet und neue Technologien unabdingbar sind, hat der Wechsel des Arbeitsmodells Schwachstellen und Sicherheitslücken vieler Unternehmen offengelegt. Diese Schwachstellen wurden von Hackern und Cyberkriminellen ausgenutzt, weshalb in den letzten Wochen eine Verlagerung krimineller Aktivitäten in dem digitalen Bereich erkennbar wurde, insbesondere die Begehung von Straftaten mit Hilfe neuer Technologien. Die Zahl derartiger Straftaten ist exponentiell angestiegen und somit auch die Zahl der entsprechenden Anzeigen für Betrugsstraftaten, die über das Internet mittels Identitätstäuschung und Cyberattacken begangen wurden. Es scheint, als würde sich diese Situation zukünftig nicht ändern und eine Bestätigung dafür liefern, dass in der Zukunft Betrugs- und Vermögensdelikte in der virtuellen Welt und mit Hilfe neuer Technologien begangen werden.