Am 20. März 2024 tritt die im königlichen Dekret 6/2023 vom 19. Dezember 2023 vorgesehene Reform des spanischen Zivilprozessgesetzes in Kraft, die für Unternehmen und Privatpersonen eine Vielzahl praktischer Neuerungen bringt und insbesondere den elektronischen Rechtsverkehr betrifft. Die wohl wesentlichste Änderung für spanische Unternehmen besteht darin, dass ihnen nun Klagen nicht mehr auf dem Postweg oder durch einen Gerichtsbeamten persönlich zugestellt werden müssen, sondern auf elektronischem Weg. Die Reform sieht vor, die verfahrenseinleitenden Schriftstücke (z.B. Klagen oder Mahnanträge) elektronisch an Personen zuzustellen, die gesetzlich oder vertraglich (!) verpflichtet sind, mit der spanischen Verwaltung auf elektronischem Weg zu korrespondieren. Dies sind grundsätzlich alle Handelsgesellschaften; auch ausländische Niederlassungen und Betriebsstätten zählen hierzu. Die Zustellung einer Klage erfolgt durch das Gericht an den vom Generalsekretariat für das digitale Verwaltungswesen für jedes Unternehmen einzurichtenden elektronischen Briefkasten (Dirección Electrónica Habilitada - DEH). Wird die Klagezustellung nicht innerhalb einer Frist von 3 Tagen eingesehen, so erfolgt die Zustellung wiederum auf elektronischem Wege durch Veröffentlichung auf der elektronischen Gerichtstafel (Tablón Edictal Único) und gilt ab diesem Zeitpunkt als zugestellt. Mit der Zustellung beginnen die im spanischen Zivilprozess vorgesehenen sehr kurzen und nicht verlängerbaren Fristen zur Klageerwiderung (10 bzw. 20 Tage) oder eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid (20 Tage). Um hier ein böses Erwachen zu vermeiden, weil z.B. die Klagerwiderungsfrist versäumt wurde, mit der Folge, dass das Unternehmen in Abwesenheit verurteilt wurde, sollten Unternehmen interne Prozesse schaffen, die dafür Sorge tragen, dass das elektronische Postfach des Unternehmens täglich eingesehen wird. Auch ist dazu zu raten, dass Unternehmen die elektronische Alarmierungsfunktion der vorerwähnten elektronischen Gerichtstafel aktivieren, um über möglicherweise das Unternehmen betreffende Verfahren unverzüglich informiert zu werden. Michael Fries Abogado & Rechtsanwalt Monereo Meyer (Madrid) Madrid, am 18. März 2024