Im Rahmen der Eröffnung eines Kontos bei einem Kreditinstitut in Deutschland, aber auch z.B. bei Änderungen der Verfügungsberechtigten, ist gesetzlich eine Identifikation sowie Überprüfung der Legitimation vorgeschrieben. Grundlage ist das deutsche Geldwäschegesetz (GwG), das eine Prüfung der Identität natürlicher und juristischer Personen vorsieht, die ein Konto in Deutschland eröffnen möchten.
Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Kreditwirtschaft und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) besteht nunmehr die Möglichkeit dieser Prüfungen durch unsere AHK vor Ort, in Spanien (Madrid und Barcelona).
Unsere Leistungen für Sie sind:
Für nähere Informationen wenden Sie sich gerne an jur(at)ahk.es.
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