Newsletter 04-2020

Spanien: Schlichtung und Mediation als alternative Mechanismen zur Konfliktlösung von Covid-19

28.04.2020

Kanzlei: Rödl & Partner Abogados y Asesores Tribuarios, S.L.P. / Autorin: Patricia Ayala - Senior Associate / Bereich: Schiedsrecht

zurück zum Newsletter April 2020

Inzwischen kennen wir alle Covid-19, und die Probleme, die Covid-19 verursacht hat, nicht nur im Gesundheitsbereich, sondern auch in der Wirtschaft und in den Handelsbeziehungen. Sobald der Alarmzustand vorbei ist, ist ein Zusammenbruch der Gerichte absehbar. Aus diesem Grund wurden Fortschritte bei der Förderung der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten erzielt, wodurch sich Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation als alternative Mittel zur Vermeidung der absehbaren Überlastung der Gerichte in den kommenden Monaten präsentieren. Diese beiden alternativen Methoden der Konfliktlösung sind schneller als jeder gewöhnliche Prozess. Es besteht daher für die Parteien die Möglichkeit, ein Schiedsverfahren zu beantragen, um eine rasche Lösung des Konflikts zu erreichen. Oder aber sie greifen auf die Mediation zurück.

Der ergangene Schiedsspruch ist bindend und kann nur auf außerordentliche Weise (Nichtigkeitsklage) sowie aus vorgegebenen und formalen Gründen angefochten werden. 

Im Falle der Mediation, die in Spanien seit 2012 eine staatliche Gesetzgebung im zivilen und kommerziellen Bereich hat, vereinbaren die Parteien, dass eine dritte Partei (ein Mediator) ihre Positionen einander näher bringt. Wenn wir konkrete Sektoren betrachten, sind die Bereiche Bau- oder Ingenieurarbeiten, Büro- oder Maschinenleasing, Materialversorgungsketten oder Dienstleistungserbringung betroffen. Die Folgen einer Stilllegung durch Covid-19 sind in diesen Sektoren immens, so dass eine sofortige Lösung erforderlich ist. Fragen wie z.B. wer die Kosten des Stillstands zu tragen hat, wie die entstehenden Mehrkosten verteilt werden oder ob es die Möglichkeit einer Kompensationszahlung gibt,  lassen sich wegen der möglichen Folgen für Wirtschaft und Beschäftigung nicht jahrelang hinauszögern. Somit sind diese alternativen Methoden in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, einen Prozess zu vermeiden, der in der ordentlichen Gerichtsbarkeit jahrelang hinausgezögert werden kann. 

Neben den Vorteilen, die diese alternativen Methoden bereits hatten (Vertraulichkeit, Schnelligkeit und Kostenersparnis), hat die Einstellung der Tätigkeit des Gerichts kaum Auswirkung, da die Kommunikation per E-Mail erfolgt und Anhörungen und Sitzungen per Videokonferenz abgehalten werden können.